Sach- und Lachgeschichten: Ein Thermofenster sei nicht per se sittenwidrig

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Bundesgerichtshof Karlsruhe Erbgroßherzogliches Palais mit Brunnen. Quelle/Foto: Joe Miletzki

Berlin, Deutschland (Roads’R’Us). Sind Männer und Frauen beim Daimler auch Defraudanten im Sinne von Betrüger wie in anderen Kapitalgesellschaften mit Lohnarbeitern, die mit Maschinen Automobile herstellen? Nun, Richter am Bundesgerichtshof in Karlsruhe urteilten, daß selbst dann, wenn eine Abschalteinrichtung nicht erlaubt sei, die Technik nicht wider den guten Sitten sei. Und das solle daran liegen, daß anders als bei der Volkswagen AG Autos der Daimler AG hätte diese nicht zwischen freier Fahrt für freie Bürger und Prüfstand unterschieden.

Dennoch sei das berühmt berüchtigte Thermofenster bei der Regulierung der Kraftmaschine, die Kraftstoff, der eingespritzt wird, verbrennt, und Stoff im gasförmigen Zustand, also Abgas, ausstößt und zwar weniger, wenn`s draußen kälter ist, nebenbei bemerkt bewegt (latein mōtor) sie sich dabei, Grund genug, einen Anspruch auf Schadensersatz geltend zu machen.

Und das ist gut so! Denn der Kunde, der nicht ein König war, ist oder sein wird – höchstens ausnahmsweise und witzigerweise als Karnevalskönig – wurde diesbezüglich belogen und betrogen, kurz: hinter die Fichte geführt. Nebenbei bemerkt gehörten und gehören auch Richter zu Kunden. In diesem Fall war mit dem einen oder anderen offensichtlich nicht zu spaßen wie im Fasching.

Zum konkreten Fall mit dem Aktenzeichen VI ZR 128/20 heißt es in „Spiegel“ (13.7.2021) unter der Überschrift „BGH-Entscheidung – Manipulationsvorwurf bei Daimler-Diesel muss geprüft werden“: „Im konkreten Fall hatte ein Kunde 2012 einen Mercedes für rund 35.000 Euro erworben. Er klagt auf Erstattung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsentschädigung gegen Rückgabe des Autos. Das Fahrzeug ist mit einem Dieselmotor der Baureihe OM 651 ausgestattet. Einen Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) wegen einer illegalen Abschalteinrichtung gab es nicht. Für den Fahrzeugtyp wurde eine Genehmigung der Schadstoffklasse Euro 5 erteilt.“

Das dazu in der Reihe Sach- und Lachgeschichten im Magazin Roads’R’Us.