Aktuelles aus der Abgasfalle oder Der Daimler und die DUH

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© Münzenberg Medien, Foto: Stefan Pribnow

Berlin, Deutschland (RoadsRus). Die Daimler AG verschickte am gestrigen Nachmittag (29.02.2016) per Pressemitteilung eine Stellungnahme zu der wenige Stunden zuvor versandten Presseinformation der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH) mit der Überschrift „Deutsche Umwelthilfe verklagt Daimler AG – Autohersteller soll falsche Aussagen zur Abgasreinigung der Mercedes C-Klasse BlueTec 220 CDi beenden“, die wir vollständig wiedergeben.

„Die angekündigte Klage entbehrt jeder Grundlage und wir sehen ihr mit Gelassenheit entgegen. Wir weisen den Vorwurf der DUH e.V. auf das Schärfste zurück, dass unsere Kunden mit falschen Qualitätsversprechen getäuscht würden.

Die wiederholten, nicht belegten Vorwürfe und eine irreführende Darstellung des Vereins DUH verstehen wir als Versuch, das Unternehmen Daimler zu diskreditieren. Wir vertrauen in die professionelle Arbeit der öffentlich legitimierten Behörden und ihre laufenden Prüfungen und werden diese auch weiterhin vollumfänglich unterstützen.“

Der Vorwurf der DUH lautet, dass die Daimler AG mit folgenden Werbeversprechen „gegen das Verbot irreführender Werbung (§ 5 UWG)“ verstoße: „So wie die BlueTEC Dieselmotoren mit besonders geringem Schadstoffausstoß. Eine komplexe Katalysatortechnologie reduziert die Stickoxide deutlich, das Fahren wird im besten Wortsinn zur reinsten Freude.“

„Und bei den Modellen mit Dieselmotoren konnten die Stickoxid-Emissionen durch das hochmoderne Abgasbehandlungskonzept BlueTEC um bis zu 90 Prozent auf ein Minimum reduziert werden.“

„BlueTEC reduziert die Emissionswerte unserer hochmodernen Dieselmotoren auf ein Minimum und senkt zugleich den Verbrauch. […] Es umfasst verschiedene, aufeinander abgestimmte technische Maßnahmen zur innermotorischen Minimierung der Rohemissionen und zur effektiven Nachbehandlung des Abgases. Dabei werden alle relevanten Emissionsbestandteile auf ein Minimum reduziert.“

Die DUH beharrt darauf, dass „die Daimler AG im Zusammenhang mit den oben zitierten Werbeversprechen nicht auf diese Verringerung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems hinweist, obwohl in Deutschland in über 50 Prozent der Zeit Temperaturen von unter zehn Grad Celsius herrschen“ und nennt „diese Aussagen“ der Daimler AG „irreführend“.

Dabei habe doch die Daimler AG „als Reaktion auf den am 3.2.2016 durch die DUH erhobenen Vorwurf der Verwendung von Abschalteinrichtungen eine solche eingeräumt, mit der die Wirksamkeit des Emissionsminderungssystems bei Außentemperaturen unter (plus) 10 Grad Celsius ‚zum Schutz des Motors‘ verringert wird. Nach einer schriftlichen Bestätigung zum Bericht 2015/R10702 des niederländischen Prüfinstituts TNO lagen die bei dem geprüften Mercedes-Benz C 220 BlueTEC gemessenen NOx-Emissionen bei Außentemperaturen zwischen sieben und zehn Grad Celsius mit 817 mg NOx/km um das mehr als Zehnfache über dem geltenden Grenzwert bei für den Stadtverkehr typischen Geschwindigkeiten von 0 – 45 km/h. Gegenüber den Messwerten auf dem Rollenprüfstand war die Abweichung auf der Straße sogar um den Faktor 20 höher.“

Wer führt bei diesem aktuellen Streit zwischen dem Daimler und der DUH eigentlich wen in die Irre? Wir werden berichten.