„Wir stehen zu allen getroffenen Aussagen“ – DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch im Gespräch mit RoadsRus

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© Foto: Robert Lehmann

Berlin, Deutschland (RoadsRus). Am Rand des Genfer Autosalon ist das Duell zwischen dem Daimler und der DUH durchaus Thema. Daher fragte RoadsRus heute bei der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH) nach und erhielt von Jürgen Resch als Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe e.V. erste Anworten.

Rothweg: Die Daimler AG behauptet, dass die Klage keine Grundlage hätte. Welche Grundlage hat Ihre Klage und wie wasserdicht schätzen Sie diese ein?

Resch: Das niederländische Prüfinstitut TNO hat festgestellt, dass bei dem geprüften Mercedes-Benz C 220 BlueTEC die gemessenen NOx-Emissionen bei Außentemperaturen zwischen sieben und zehn Grad Celsius mit 817 mg NOx/km um das mehr als Zehnfache über dem geltenden Grenzwert bei für den Stadtverkehr typischen Geschwindigkeiten von 0 – 45 km/h lagen. Die Daimler AG hatte als Reaktion auf den am 3.2.2016 durch die DUH erhobenen Vorwurf der Verwendung von Abschalteinrichtungen eine solche eingeräumt, mit der die Wirksamkeit des Emissionsminderungssystems bei Außentemperaturen unter (plus) 10 Grad Celsius ‚zum Schutz des Motors‘ verringert wird.
Unter anderem die Werbeaussage von Daimler, dass „die Stickoxid-Emissionen durch das hochmoderne Abgasbehandlungskonzept BlueTEC um bis zu 90 Prozent auf ein Minimum reduziert werden“, ist falsch und irreführend. Da Daimler seine Kunden mit falschen Qualitätsversprechen täuscht, wird die DUH Klage einreichen, um die Fortsetzung der Verbrauchertäuschung für alle von den Abgasmanipulationen betroffenen Fahrzeuge gerichtlich untersagen zu lassen.
Die DUH ist als sogenannte „qualifizierte Verbraucherschutzorganisation“ in der Liste der klageberechtigten Verbraucherschutzverbände in Deutschland aufgenommen uns ist seit über 10 Jahren berechtigt, Verstöße gegen den Verbraucherschutz zu verfolgen. Rechtsgrundlage ist dabei das Wettbewerbsrecht. Die DUH hat durchschnittlich 300 Rechtsverfahren pro Jahr vor Gericht, die Quote verlorener Fälle liegt bei ca. 3 Prozent. Auch gegen Daimler hat die DUH bereits viele Verfahren gewonnen wie z. B. gegen falschen Spritverbrauchs- und CO2-Angaben bei der Vorstellung der neuen S-Klasse vor drei Jahren.

Rothweg: Der Daimler und die DUH werfen sich in ihren Pressemitteilungen vom 29.02.2016 gegenseitig „Irreführung“ vor. Was sagen Sie dazu?

Resch: Wir stehen zu allen getroffenen Aussagen. Wir diskreditieren niemanden, sondern stellen fest, dass der Mercedes C-Klasse BlueTec 220 CDi bei Geschwindigkeiten von 0-45 km/h im TNO-Test mehr als zehn Mal so viel Nox emittiert als der Euro-6 Grenzwert. Das Fahrzeug verstößt nach Auffassung der DUH gegen die Zulassungsbestimmungen. Daher haben wir auch einen Antrag auf Entzug der Typzulassung gestellt. Darüber hinaus wird dem Verbraucher dieser Mangel nicht mitgeteilt – sondern im Gegenteil falsche Qualitätsversprechen gegeben.