Schadenersatz oder Rückkauf durch den VW-Konzern – Deutsche Kunden wollen weiter gegen Volkswagen klagen

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© dapd, Foto: Michael Probst

Braunschweig, Deutschland (RoadsRus). Kunden mit Kraftwagen der Volkswagen AG, deren Motoren eine manipulierte Abgasreinigung haben, wollen gegen die VW AG, die mit Toyota und General Motors immer noch an der Spitze der Autobauer dieser Welt steht, klagen. Eine neue Musterklage wird heute beim Landgericht Braunschweig eingereicht.

Damit findet der Abgasskandal „mehr und mehr den Weg in die deutschen Gerichtssäle“, wie es in dem Beitrag mit dem Titel „Auf einem guten Weg“ von Jan-Eike Andresen unter „myRight“ (www.my-right.de, 30.11.2016, 14:13 Uhr), heißt. Laut Andresen soll es „insgesamt 21 Urteile geben, welche durch vom Abgasskandal betroffene VW-Kunden angestrengt wurden“. Abschließend stellt Andresen fest: „Wie VW während der Verhandlung vor dem LG München II einräumen musste, stehen noch Testungen der neu geschaffenen Software aus. Auswirkungen auf die alltägliche Nutzung sind demnach weder getestet noch bekannt. Somit fahren die in Deutschland umgerüsteten Fahrzeuge derzeit in einem Abgasrückführungsmodus, der in der Art von VW nie geplant war.
Es bleibt abzuwarten, ob andere anhängige Verfahren auch im Sinne der Verbraucher entschieden werden. Eines steht jedoch fest: So langsam wird es eng für den VW-Konzern.“

Auf „Schummel-VW“ und „Schummel-Diesel“ von VW weist auch Sebastian Viehmann im „Focus“ (www.focus.de, 24.11.2016, 20:37 Uhr) hin. Viemann beruft sich auf die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer, die einen klagenden Eigentümer eines betroffenen Autos vertrete und notiert: „Das Landgericht München II ist auch der Ansicht, dass die Nachbesserung unzumutbar ist. Eine Frist zur Nachbesserung musste daher nicht gesetzt werden“, so die Anwälte.“

Dann zitiert er die Richter vom Landgericht München II aus der Urteilsbegründung: „Nach der genannten Vorschrift liegt eine Abschalteinrichtung u.a. dann vor, wenn es sich um ein Konstruktionsteil handelt, das sonstige Parameter ermittelt, um die Funktion eines beliebigen Teils des Emissionskontrollsystems zu deaktivieren, wodurch die Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems unter Bedingungen, die bei normalem Fahrzeugbetrieb zu erwarten sind, verringert wird: bei der verbauten Software handelt es sich um ein derartiges Konstruktionsteil. Denn diese Software ermittelt Parameter zum Erkennen des Straßenbetriebs und schaltet hierfür die AGR [Abgasrückführung, Anmerkung der Redaktion] teilweise so ab, dass weniger Abgase wieder in den Ansaugbereich des Motors gelangen. Hierdurch wird die Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems verringert. Diese tatsächlichen Umstände haben beide Beklagten ausdrücklich eingeräumt.“

Käufer von Wagen mit einer illegalen Abschalteinrichtung sollten sich beispielsweise an myRight-Anwälte wenden. Ihnen gegebenüber könnten sie ihre „Ansprüche wegen Wertverlusts ihres Fahrzeugs geltend machen und an den Rechtsdienstleister abtreten“, schreiben Gerald Traufetter und Peter Müller unter der Überschrift „Deutsche Kunden klagen gegen VW“ in „Spiegel-Online“ (www.spiegel.de, 29.12.2016, 18:00 Uhr).

Beide Autoren verweisen darauf, dass man bei VW „den Wiederverkaufswert … nicht beeinträchtigt“ sehen. Auf die neue Musterklage beim Landgericht Braunschweig dürfen alle Kunden von VW, Audi, Skoda und Seat gespannt sein.