Winterreifen sind auch für Krafträder Pflicht

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© Institut für Zweiradsicherheit

Berlin, Deutschland (RoadsRus). Die meisten Motorradfahrer ziehen sich zum Winter mit dem Motorrad in die heimische Garage zurück. Ende im Gelände heisst es für ungefähr ein Viertel aller Biker der Bundesrepublik Deutschland. Die nutzen nämlich für ihr Motorrad oder den Scooter ein Saisonkennzeichen. Doch nicht nur für diejenigen mit Saisonkennzeichen sondern auch für viele mehr ist mit dem Motorradfahren auf Eis und Schnee Schluss. Im Dunkeln steht das gute Gerät und sein Fahrer wartet darauf, dass es wärmer und Frühling wird. Wenige basteln die kalte Jahreszeit über am eigenen Kraftrad.

Rund drei Millionen Fahrer können aber auch in der nassen Jahreszeit mit ihrem motorisierten Zweirad über Stock und Stein sowie den Asphalt bundesdeutscher Autostraßen unterwegs sein. Für die Wagemutigen im Winter gilt, was auch für Fahrer von Personen- und Lastkraftwagen gilt: Winterreifenpflicht.

Da Institut für Zweiradsicherheit (IfZ) mit Sitz in Essen erinnert daran, dass die Regelung, wonach Fahrzeuge in der kalten Jahreszeit mit der Witterung angepasster Bereifung unterwegs sein müssen auch für alle motorisierten Zweiräder einschließlich Kleinkrafträder und –roller sowie Mofa gilt. Gut zu wissen, dass bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte Reifen mit geeigneter Lauffläche aufgezogen sein müssen.

Die Straßenverkehrsordnung besagt, dass die Bereifung bei schnee- und eisglatter Fahrbahn an die Wetterverhältnisse angepasst werden muss. In der Regel ist bei Herstellern und im Handel von M+S-Reifen (Matsch und Schnee) die Rede. Jedoch gibt es dafür weder eine Prüfnorm noch eine Kennzeichnungspflicht.

Deutlicher wird das so genannte Schneeflockensymbol. Das bedeutet, dass der Reifen mindestens sieben Prozent mehr Haftung bei widriger Witterung aufweist als ein vergleichbarer Sommerreifen. Gesetzlich vorgeschrieben ist der Aufdruck auf dem Gummi an der Reifenflanke aber auch nicht.

Ob es für Motorräder überhaupt geeignete Winterreifen im Handel gibt, ist fraglich. Das IfZ macht daher noch einmal darauf aufmerksam, dass die Winterreifenpflicht nicht von der Jahreszeit, sondern von den tatsächlichen Wetterbedingungen abhängig ist. Das heißt, bei Regen oder auf trockener Straße darf auch weiterhin mit den üblichen Reifen gefahren werden. Sollte jedoch Schnee liegen oder sich Reifglätte bilden, muss mit einem Bußgeld von 40 Euro gerechnet werden. Kommt es durch die Sommerreifen zu Verkehrsbehinderungen, sind 80 Euro fällig.